Buchenbrand-Grundschule

Schönau im Schwarzwald

Corona Update

 

Liebe Eltern,


die Corona-Verordnung Absonderung wurde geändert. 
Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle kurz über die wichtigsten Änderungen:
 
1. Die Isolationsdauer für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen beträgt im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen im Vorfeld mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) aufzeigen. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. 
 
2. Für enge Kontaktpersonen besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Dies bedeutet, dass z.B. eine Schülerin bzw. ein Schüler oder eine Lehrkraft, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb teilnehmen kann. 
Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten. 
 
Das offizielle Schreiben des Ministeriums zur Anpassung der Absonderungsregeln können Sie unter folgendem Link abrufen und einsehen:
 

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/regelungen-schuljahr-2021-2022

Herzliche Grüße, Andrea Krämer und Franziska Poprawa


Corona Update

 

 

Das sind die Besonderheiten im Schuljahr 2021/ 22. 

 

DOWNLOADS

 

Hygienekonzept ab dem 28.06.2021

Merkblatt für ReiserückkehrerInnen

Quarantäne für Kinder in Grundschulen bei positiv getesteter SchülerIn

Quarantäne für Kinder in Grundschulen bei positiv getesteter LehrerIn

Verordnung des Kultusministeriums

Krankheitssymptome

Erklärung der Erziehungsberechtigten

Hygieneregeln für Besucher

  1. Wir müssen, wann immer möglich, eine Vermischung der Klassenstufen vermeiden.

  2. Die Hygieneregeln gelten unbedingt weiter. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler: Hände waschen, Hände waschen!

  3. In den Schulbussen und an der Bushaltestelle tragen Schüler und Lehrerinnen einen Mundschutz.

  4. Im Schulhaus, außerhalb der Klassenzimmer und auf dem Schulgelände dürfen für die Grundschule keine Masken verpflichtend eingeführt werden,
    aber wir empfehlen sie.

  5. Bei einem Lehrerausfall können wir Kinder nur in die Parallelklasse verteilen.

  6. Der Verteiler in andere Klassenstufen ist aus heutiger Sicht nicht erlaubt.

  7. Wir dürfen keine AGs und keinen Schulchor anbieten.

  8. Wir dürfen in geschlossenen Räumen mit Abstand singen.

  9. Das Montagssingen darf nicht stattfinden.

  10. Beim Sportunterricht müssen besondere Hygieneregeln beachtet werden.

  11. Die Klassen werden die Hofpausen weiterhin in voneinander getrennten Bereichen verbringen.

  12. Auch wenn sie im Jahresplaner aufgeführt sind, dürfen wir vorerst leider keine Sport- und Schulfeste durchführen.

  13. Es dürfen keine Schulgottesdienste stattfinden.  

  14. Lehrerkonferenzen und Klassenpflegschaftssitzungen sollen so wenig wie möglich in Präsenz stattfinden.

 

Aber:

  1. Wir arbeiten nach einem verlässlichen Stundenplan im Präsenzunterricht.

  2. Die Frühbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und das Mensaangebot finden wie gewohnt statt.

  3. Für Kinder mit einem besonderen Sprachförderbedarf können wir, gemeinsam mit dem

  4. Kinderschutzbund, eine extra Hausaufgabenbetreuung mit zusätzlicher Deutschförderung anbieten. 

  5. Wir dürfen wieder Unterrichtsgänge machen und unsere Naturpark-Module unter bestimmte Bedingungen durchführen.

  6. Wir arbeiten ergänzend  zu den vorgegebenen Inhalten und Kompetenzen nach einem schuleigenen Medienentwicklungsplan.
    Dazu sind wir vom Bildungsplan her verpflichtet.  

  7. Die Schülerinnen und Schülern stehen für die Medienbildung 70 IPads zur Verfügung,
    alle Klassenzimmer werden bis zum Schuljahresende mit Beamer und Soundanlage ausgestattet sein.

  8. Sollte es (hoffentlich nicht) zu einer erneuten Schulschließung kommen,
    können wir einigen Kindern Tablets für den Fernunterricht zur Verfügung stellen.

  9. Wir haben zum zweiten Mal einen Schulplaner erstellt, den die Schülerinnen und Schüler mit einem Eigenkostenanteil von 5 Euro erwerben.
    Die restliche Kosten übernimmt der Förderverein.